Rechtliche Lage bezüglich Cannabidiol / CBD
Das Gesetz verbietet es uns näher auf die medizinischen Nutzen von Cannabidiol (CBD) einzugehen, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) jedoch äußerte, dass das Cannabidiol (CBD) als unbedenklich einzustufen sei. Nähere Informationen können Sie dem folgenden Link (Stand 19.12.2017) entnehmen. Natürlich teilen wir auch diese Meinung.
Auch wurde mit der Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2020 (EuGH zu C-663/18 BS und CA) der Auffassung der WHO stattgegeben und das CBD als nicht psychoaktiv eingestuft. Somit wurde auf höchst richterlicher Ebene festgestellt: CBD (Cannabidiol) ist kein Sucht-, bzw. Betäubungsmittel.